Um einen Kassenvertrag für eine offene Planstelle für klinisch-psychologische Diagnostik abschließen zu können, ist gemäß Gesamtvertrag eine zweijährige klinisch-psychologische Tätigkeit im Bereich der klinisch-psychologischen Diagnostik (nach Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen) in einer einschlägigen Einrichtung, die auch berechtigt ist, die Ausbildung zum klinischen Psychologen/zur klinischen Psychologin durchzuführen, Voraussetzung. Weiters müssen 100 eigendiagnostizierte Fälle (in Bezug auf krankheitswertige Störungen) mittels anonymisierter Befunde bzw. Gutachten nachgewiesen werden (näheres siehe § 6 Abs. 2 des Gesamtvertrages). 20 dieser Befunde müssen mit der Bewerbung übersandt werden.